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Dienstag 08. Juni 2010 Pressemitteilung

Bürgerinitiative erhebt Einwendungen zum Teilplan Wind

Pressemitteilung der BI Gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg e.V.

Neuigkeiten, die uns mit Sorge erfüllen

Vor einigen Tagen erhielten wir die Mitteilung, dass nahe des geplanten Kohlekraftwerksstandorts Arneburg eine riesige Fläche von ca. 350 ha von der BVVG für den Kies- bzw- Kiessandabbau als „geeignet als Betonzuschlagsstoff“ ausgeschrieben wurde. Es handelt sich dabei um das sogenannte Bergwerksfeld Osterholz und eine Erweiterungsfläche. Bis zum 11.05.2010 lief die Ausschreibung bei der BVVG. Besorgniserregend ist auch die Tatsache, dass der Bereich bereits durch den Regionalen Entwicklungsplan Altmark (REP) als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung ausgewiesen wurde, worauf man sich seitens der BVVG in den Ausschreibungsunterlagen auch deutlich berufen hat. Hier wurden einem künftigen Investor durch den REP bereits Tür und Tor geöffnet, und dies, obwohl der bestehende Landesentwicklungsplan diesen Bereich noch als Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems vorsieht. Wie passt das zusammen? Gab es da seitens der Verbände und Kommunen keinen Gegenwind?

Vor wenigen Tagen ging auch die Beteiligungsfrist der Regionalen Planungsgemeinschaft zur Neufassung und Ergänzung des REP Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan „Wind“ zu Ende.

Den erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Bei der Windenergie setzen wir in unserer Region vor allem auf das Repowering. Die Bürgerinitiative „Gegen das Steinkohlekraftwerk Arneburg e.V.“ hat als Förderverein für Natur- und Umweltschutz die Planung mit Interesse verfolgt und ihre Bedenken und Hinweise, aber auch zusätzliche konkrete Fragen an die Planungsgemeinschaft gestellt.

Wie im Teilplan dargestellt wird, handelt es sich um Vorranggebiete zur Nutzung von Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten. Neben verschiedenen Ausschlusskriterien, wie besiedelten Bereichen, Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung und Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es weitere Kriterien, die in die Planung eingeflossen sind. Leider ist nicht erkennbar, dass Daten zum Vogelzug, zu Rast- und Brutgebieten von Vögeln Eingang in die Planung fanden. Dabei dürften für einige Gebiete doch umfangreiche Untersuchungen zur A 14 vorliegen. Sachsen-Anhalt hat zum Beispiel eine besondere Verantwortung für die Erhaltung des Roten Milans, eines Greifvogels, den wir auch unter der Bezeichnung „Gabelweihe“ kennen und der durch Windenergieanlagen besonders gefährdet ist. Durch die Autobahn, neue Gewerbegebiete an der A 14, durch die zunehmende und unkontrollierte Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Maismonokulturen wird der Lebensraum des Milans, aber auch der unseres Storches und weiterer gefährdeter Arten mehr und mehr bedroht.

Insbesondere die Biogasanlagen stellen uns vor neue Herausforderungen. Um Beeinträchtigungen unserer Natur- Landschaftsräume so weit wie möglich zu vermeiden, sollten insbesondere Biogasgroßanlagen über die Regionalplanung raumordnerisch gesteuert werden. Die Altmark wurde zur Bioenergieregion erklärt und damit sind Verantwortungen zu tragen! Biogasanlagen sind eigentlich eine gute Sache, aber können wir eine solche Häufung von Biogasgroßanlagen in der Wische (Arneburg, Osterburg, Seehausen) verkraften? Hier fehlen klare Rahmenbedingungen. Was geschieht mit unseren Böden, wenn jahrelang nur noch Mais angebaut und (Biogas-)Gülle auf die Äcker kommen. Da muss man ökologisch nicht besonders gebildet sein, um zu erkennen, dass dies nichts mehr mit Nachhaltigkeit zu tun hat. Bei der gegenwärtigen Praxis dürfte es später nur einen lachenden Dritten geben, die Genpflanzenlobby.

Weitere Fragen stellen sich der BI, betrachtet man das im REP ausgewiesene Industriegebiet Mahlwinkel/Cobbel. Eine Bürgerinitiative kämpft hier seit Jahren gegen eine geplante riesige Schweinemastanlage eines niederländischen Unternehmers. Nun wurde im Zusammenhang mit dem Teilplan Wind kurzerhand das Planzeichen für den Standort verändert. Aus einer sogenannten „abgestimmten Planung“ für den Industrie- und Gewerbestandort wurde nun „Bestand“. Auf welcher Grundlage ist dies geschehen?

Unverändert hingegen blieb bisher das Planzeichen für eine regional bedeutsame Abfallbehandlungsanlage im Industrie- und Gewerbegebiet Arneburg, die man Ende letzten Jahres auch noch im Flächennutzungsplan-Entwurf der Stadt Arneburg wiederfinden konnte. Ist dies also Schnee von gestern oder doch ganz aktuell?

Weiterhin erhielten wir die Information, dass bei Wust eine Deponie errichtet werden soll, die u.a. auch Abfälle thermischer Prozesse aufnehmen soll!

Ist die Planung des Steinkohlekraftwerkes doch weiter gediehen als angenommen?

Wir werden nachfragen.

Vorstand Bürgerinitiative gegen das Steinkohlekraftwerk e.V.

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